Mitgliedschaft

Für den Erwerb der Mitgliedschaft in der Sektion Tennis des ASV Hagenberg ist eine Registrierung bei eTENNIS erforderlich - detailliertere Informationen dazu gibt es hier: Registrierung

Nach der einmaligen Registrierung bei eTENNIS zahlen Mitglieder die entsprechende Gebühr, wobei ihr diese im Reservierungssystem auch elektronisch (mit Kreditkarte) bezahlen könnt. Wer das nicht möchte, kann eine Überweisung der Gebühr auf das Konto des ASV-Hagenberg vornehmen (Empfänger: ASV Hagenberg, IBAN: AT 97 2033 1003 0030 3013 - als Zahlungszweck unbedingt "Mitgliedschaft Tennis" und den Namen des Mitglieds angeben). Bitte sendet nach der Zahlung eine e-mail an unseren Kassier Rudolf Ennikl (r.ennikl@outlook.com), er wird euch dann als Mitglied freischalten, sobald eure Gebühr auf dem ASV-Konto aufscheint.

Es gibt drei Varianten der Mitgliedschaft:

A-Mitglieder
A-Mitglieder sind Personen über dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die jährliche Gebühr beträgt 90,00 Euro.

B-Mitglieder
B-Mitglieder sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die jährliche Gebühr beträgt 30,00 Euro.

S-Mitglieder
S-Mitglieder sind Studenten, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener (ein entsprechender Ausweis ist erforderlich!) bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Die jährliche Gebühr beträgt 40,00 Euro.

Als Mitglied könnt ihr auch zu einem ermäßigten Tarif (5 €/h) mit einem Gast spielen. In diesem Fall wählt ihr das Reservierungs-Addon "Gasteinladung" (siehe Bild unten); ihr müsst keinen zweiten Spieler auswählen. Der Betrag von 5 € wird dann von eurem Wertguthaben abgebucht.

Wenn der Platz frei ist und von Mitgliedern nicht benötigt wird, dürfen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr den Tennisplatz auch unentgeltlich nutzen - in diesem Fall gibt es keine Reservierungsmöglichkeit (für eine Platzreservierung ist der Erwerb der B-Mitgliedschaft erforderlich).

Bitte beachten: Ab dem 16. Lebensjahr ist zusätzlich zur Mitgliedschaft in der Sektion Tennis (siehe oben) auch der ASV-Beitrag in der Höhe von € 20,00 zu bezahlen. Dafür ist die Unterzeichnung der ASV-Beitrittserklärung Voraussetzung.  Diese Jahresgebühr kann mittels Abbuchungsauftrag (siehe Beitrittserklärung) eingezahlt werden.

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